KfW-Darlehen in Verbindung mit Tilgungszuschuss des Bundes für Tiefengeothermie beantragen

Leistungsbeschreibung

Das „KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium - Tiefengeothermie" unterstützt Investitionen in Tiefengeothermie-Anlagen sowie die dazugehörigen Bohrungen mit zinsgünstigen Darlehen der KfW in Verbindung mit Tilgungszuschüssen des Bundes aus dem Marktanreizprogramm (MAP).

Mit der Leistung Erneuerbare Energien – Premium – Tiefengeothermie wird Ihr Energievorhaben gefördert, wenn Sie tiefe Erdwärme in mehr als 400 Metern Bohrtiefe erschließen und nutzen wollen, das Thermalfluid mindestens 20° C warm ist und Ihr Vorhaben in Deutschland durchgeführt wird sowie alle weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Es bestehen drei voneinander unabhängige kumulierbare Förderbausteine:

– Tilgungszuschuss für die obertägige Anlage („Anlagenförderung“),

– Tilgungszuschuss für Bohrkosten,

– Mehrkostenförderung.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich, wenn die EU-Beihilfegrenzen eingehalten werden. Höchstens 80 Prozent der förderfähigen Kosten dürfen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten (in bestimmten Fällen),
  • Hersteller von förderfähigen Anlagen und
  • der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen

Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen und den Tilgungszuschuss besteht nicht.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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