Kredit mit Tilgungszuschuss für Nutzung von Erdwärme beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

  • für die Errichtung von Anlagen, um Erdwärme zu nutzen,
  • für Förder- und Injektionsbohrungen, um Erdwärme in mehr als 400 Metern Bohrtiefe zur Wärmeerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung zu erschließen,
  • für Mehraufwendungen bei Bohrungen mit besonderen technischen Risiken.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • für Erkundungsbohrungen,
  • für Eigenbauanlagen und gebrauchte Anlagen,
  • für Prototypen (Anlagen, die von denen es weniger als 4 Exemplare gibt),
  • wenn Sie Hersteller von förderfähigen Anlagen oder deren Hauptkomponenten sind,
  • für Treuhandkonstruktionen,
  • für sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten,
  • für Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Maßnahmen,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen werden auch nicht gefördert.
Wenn Sie tiefe Erdwärme erschließen und nachhaltig nutzen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen bekommen. Sie können für bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten Ihrer Maßnahme einen Kredit bekommen.

Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Art und Nutzung Ihrer Maßnahme ab:

Maßnahmen ausschließlich zur Wärmeerzeugung

  • Anlagenförderung:
    • Sie bekommen EUR 200 Euro pro Kilowatt (kW) errichteter beziehungsweise erweiterter Nennwärmeleistung. Sie können maximal EUR 2 Millionen Zuschuss bekommen.
       
  • Bohrkostenförderung:
    • für die Bohrtiefe ab 400 Meter bis 1.000 Meter unter bekommen Sie EUR 375 Euro Zuschuss für jeden Meter vertikale Tiefe (nicht Bohrstrecke),
    • für die Bohrtiefe zwischen 1.000 Meter bis 2.500 Meter unter bekommen Sie EUR 500 Euro Zuschuss für jeden Meter vertikale Tiefe (nicht Bohrstrecke),
    • ab einer Bohrtiefe von 2.500 Meter bekommen Sie EUR 750 Euro Zuschuss für jeden Meter vertikale Tiefe (nicht Bohrstrecke).

      Sie bekommen maximal EUR 2,5 Millionen Zuschuss für eine Tiefenbohrung. Insgesamt dürfen Sie bis zu 4 Tiefenbohrungen durchführen. Sie können also maximal EUR 10 Millionen Zuschuss bekommen.
       
  • Mehraufwendungen bei Tiefbohrungen mit besonderem technischem Risiko:
    • Für Tiefbohrungen mit besonderem technischem Risiko bekommen Sie bis zu 50 Prozent der dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten für jede Bohrung (allerdings höchstens 50 Prozent der vorher geplanten Kosten).

      Sie bekommen bis zu EUR 1,25 Millionen Zuschuss für eine Bohrung mit besonderem technischem Risiko. Insgesamt dürfen Sie bei Ihrer Maßnahme bis zu 4 Tiefenbohrungen durchführen. Sie können also maximal EUR 5 Millionen Zuschuss bekommen.

Maßnahmen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung

  • Anlagenförderung:
    • Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der elektrischen Bruttoleistung (P) und der Nennwärmeleistung (Q) ab. Der Zuschuss wird wie folgt berechnet: (1-(P/Q))*EUR 200 je Kilowatt errichteter beziehungsweise erweiterter Nennwärmeleistung. Sie können maximal EUR 1 Million Zuschuss bekommen.
       
  • Bohrkostenförderung:
    • für die Bohrtiefe ab 400 Meter bis 1.000 Meter bekommen Sie EUR 375 Euro Zuschuss für jeden Meter vertikale Tiefe (nicht Bohrstrecke),
    • für die Bohrtiefe zwischen 1.000 Meter bis 2.500 Meter unter bekommen Sie EUR 500 Euro Zuschuss für jeden Meter vertikale Tiefe (nicht Bohrstrecke),
    • ab einer Bohrtiefe von 2.500 Meter bekommen Sie keinen Zuschuss mehr.
    • Sie bekommen bis zu EUR 975.000 Zuschuss für eine Tiefenbohrung.

      Insgesamt dürfen Sie in Ihrer Maßnahme bis zu 4 Tiefenbohrungen durchführen. Sie können maximal EUR 3,9 Millionen Zuschuss bekommen.
  • Mehraufwendungen bei Tiefbohrungen mit besonderem technischem Risiko:
    • Für Tiefbohrungen mit besonderem technischem Risiko bekommen Sie bis zu 50 Prozent der dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten für jede Bohrung (allerdings höchstens 50 Prozent der vorher geplanten Kosten).

      Sie bekommen bis zu EUR 1,25 Millionen Zuschuss für eine Bohrung mit besonderem technischem Risiko. Insgesamt dürfen Sie bei Ihrer Maßnahme bis zu 4 Tiefenbohrungen durchführen. Sie können maximal EUR 5 Millionen Zuschuss bekommen.

Wenn Sie

  • ein Unternehmen
    • mit weniger als 250 Beschäftigten
      und
    • weniger als EUR 50 Millionen Jahresumsatz haben
      und
  • die durch Ihre Maßnahme produzierte Wärme und/oder Energie für den Betrieb eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) genutzt wird,

dann erhöht sich Ihr Zuschuss insgesamt um 10 Prozent.

Sie bekommen den Zuschuss zur Tilgung erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben,
  • dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis für kleine Unternehmen:
Über das Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Premium“ können auch kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens EUR 10 Millionen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen (Förderdarlehen der KfW für Erneuerbare Energie - Tiefengeothermie (Premium) - Nr. 272/282 Bewilligung für kleine Unternehmen (282)).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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