Vertrieb von europäischen alternativen Investmentfonds oder Spezialfonds einer inländischen Kapitalverwaltungsgesellschaft an semi-professionelle oder professionelle Anlegerinnen und Anleger in Deutschland anzeigen

Leistungsbeschreibung

Alternative Investmentfonds (AIF) sind Organismen für gemeinsame Anlagen, die von einer Anzahl von Anlegerinnen und Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anlegerinnen und Anleger zu. Diese Organismen sind

  • kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors und
  • keine Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW).

Wenn inländische AIF nur an professionelle oder semiprofessionelle Anlegerinnen und Anleger vertrieben werden, spricht man von Spezial-AIF.

Wenn ein AIF dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, spricht man von einem EU-AIF.

Wenn Sie als inländische AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft einen EU-AIF oder einen Spezial-AIF an professionelle oder semiprofessionelle Anlegerinnen oder und Anleger in Deutschland vertreiben wollen, müssen Sie dies vorher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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