Zugang beantragen, um Prospekte zu Wertpapieren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzureichen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland Wertpapiere öffentlich anbietet, muss es einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Dieser muss alle Angaben enthalten, die notwendig sind, um die Wertpapiere beurteilen zu können.
Der Prospekt wird über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht. Bitte reichen Sie ihn dort ein. Auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin gibt es zu diesem Zweck das Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)". Um es nutzen zu können, müssen Sie einen Zugang beantragen.
Das Verfahren gilt für

  • Direktmeldende:
    • Emittenten, also Unternehmen, die Wertpapiere ausgeben
    • Anbieterinnen und Anbieter
    • Zulassungsantragstellerinnen oder -steller beziehungsweise deren Ansprechperson
  • Drittmeldende: Berechtigte Dritte, beispielsweise eine Rechtsanwaltskanzlei oder deren Ansprechperson

Wenn Sie nicht mehr oder in anderer Funktion für Ihr Unternehmen arbeiten, müssen Sie sich von dem Fachverfahren abmelden. Ihr Unternehmen sollte die BaFin darüber schriftlich informieren.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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