Genehmigung der Einführung eines technischen Geschäftsplan bei einer regulierten Pensionskasse oder Genehmigung der Änderung eines technischen Geschäftsplans beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für Ihre Pensionskasse einen neuen technischen Geschäftsplan einführen möchten oder einen technischen Geschäftsplan ändern möchten, müssen Sie dies von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüfen und genehmigen lassen. Erst dann darf der neue beziehungsweise geänderte technische Geschäftsplan in Kraft gesetzt werden.

Der technische Geschäftsplan enthält unter anderem Angaben zu

  • den Grundsätzen für die Berechnung der Prämien und der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie
  • den verwendeten mathematischen Formeln und anderen Berechnungsgrundlagen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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