Gesamtsicherheit für Zollabgaben beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie müssen in bestimmten Fällen auf Verlangen der Zollbehörden eine Sicherheit leisten. Die Sicherheitsleistung wird zum Beispiel erforderlich, wenn Sie in das Zollgebiet eingeführte Waren

  • vorübergehend lagern,
  • verwenden oder 
  • versenden.

Die Sicherheitsleistung deckt in der Regel den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag und die anderen Abgaben im Zusammenhang mit der Einfuhr und Ausfuhr der Waren ab.

Sie müssen die Sicherheit leisten, wenn Sie Zollschuldner im Sinne des Gesetzes sind oder werden können. 

Wenn Sie öfter Waren einführen und diese in oben genannter Form behandeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei den Zollbehörden beantragen, dass Sie, anstatt für jeden Vorgang einzeln, eine Gesamtsicherheit für mehrere Vorgänge leisten.

Wenn Sie die Gesamtsicherheit leisten oder beantragen, kann die Zollbehörde unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass der Betrag der Gesamtsicherheit reduziert wird oder ganz entfällt. 
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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