Zuständigkeitsfinder
Grenzüberschreitenden Versand von Handelsware innerhalb der EU über das Unionsversandverfahren online beim Zoll nachverfolgen
Leistungsbeschreibung
Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.
Mit der Internet-Statusauskunft können Sie online allgemeine Informationen zu Versandvorgängen abrufen, die Sie im Rahmen des Unionsversandverfahrens eingeleitet haben.
Verfahrensablauf
Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Rufen Sie die Seite "ATLAS Internet-Versandanmeldung" auf und wählen Sie die "Statusauskunft Versandanmeldung".
- Es erscheint ein neues Fenster, in die Sie Ihre MRN und Ihre EORI-Nummer eingeben müssen.
Voraussetzungen
Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen
- Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- sendungsbezogene Referenznummer (Master Reference Number, MRN)
- EU-weite Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer)
Welche Gebühren fallen an?
Sie haben keine Kosten zu tragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Sie können den Status Ihrer Versandvorgänge unverzüglich abrufen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Für diese Leistung sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Anträge / Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Informationen zum Automatisierten Tarif- und Lokalen Zollabwicklungssystem (ATLAS) auf der Internetseite des Zolles
- Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS auf der Internetseite des Zolles
- Merkblatt der Generalzolldirektion zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen, Ausgabe 2020
- Informationen zum Unionsversandverfahren und zum gemeinsamen Versandverfahren sowie den Vereinfachungen auf der Internetseite des Zolles
Urheber
- Internet Statusauskunft Versand im Rahmen des Unionsversandverfahrens Erteilung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
Fachlich freigegeben am
04.05.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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