Status als zugelassener Empfänger im TIR-Verfahren beantragen

Leistungsbeschreibung

Das TIR-Verfahren (Transports Internationaux Routiers-Verfahren) erleichtert den internationalen Warentransport mit Straßenfahrzeugen. 
Die Frachträume der Fahrzeuge werden bei Eröffnung des Verfahrens durch den Zoll verplombt. Somit ist unterwegs keine Öffnung möglich, ohne dass dies bei einer Kontrolle auffallen würde.
Durch die Inanspruchnahme dieses vereinfachten Versandverfahrens wird der Verwaltungsaufwand bei dem Passieren einer Landesgrenze minimiert, da nur im Start- und Zielland eine Warenkontrolle durchgeführt wird.

Wenn Sie Waren empfangen wollen, die im TIR-Verfahren befördert werden, müssen Sie den Status „zugelassener Empfänger-TIR“ beantragen. 

Haben Sie den Status „zugelassener Empfänger-TIR, können Sie Waren im TIR-Verfahren an einem zugelassenen Ort empfangen und müssen Daten mit Ihrem zuständigen Zollamt austauschen. Mit dem Empfang und der Erfüllung der Förmlichkeiten endet das TIR-Verfahren. 

In der Bewilligung werden die konkreten Orte genannt, auf die sich Ihre Bewilligung als „zugelassener Empfänger-TIR“ bezieht.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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