Umzugsgut beim Zoll anmelden

Leistungsbeschreibung

Bei einem Umzug aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) in einen europäischen Mitgliedstaat können Sie Waren, die zu Ihrem Haushalt gehören, unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei einführen. Solches Umzugsgut wird auch als Übersiedlungsgut bezeichnet.

Als Übersiedlungsgut gelten

  • Hausrat, das heißt
    • alle persönlichen Gegenstände,
    • Haus-, Bett- und Tischwäsche,
    • Möbel,
    • Geräte, die zu Ihrem persönlichen Gebrauch oder in Ihrem Haushalt bestimmt sind;
  • private Fahrzeuge aller Art, etwa
    • Fahrräder,
    • Krafträder,
    • Pkw,
    • Anhänger und Camping-Anhänger,
    • Wassersportfahrzeuge,
    • Sportflugzeuge;
  • Haushaltsvorräte,
    • sofern sie die üblicherweise am alten Wohnort von einer Familie als Vorrat gehaltene Menge nicht überschreiten,
  • Haustiere und Reittiere;
  • tragbare Instrumente;
  • Geräte für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten, sofern Sie diese zur Ausübung Ihres Berufs benötigen.

Nicht als Übersiedlungsgut gelten

  • alkoholische Erzeugnisse,
  • Tabak und Tabakwaren,
  • Nutzfahrzeuge,
  • gewerblich genutzte Gegenstände.

Bei der Einfuhr müssen Sie zudem beachten, ob in Deutschland Genehmigungspflichten oder Verbote bestehen, zum Beispiel bei Waffen und Munition oder artengeschützten Tieren.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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