Status als „Zugelassener Empfänger“ für das Unionsversandverfahren beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Waren können im Unionsversandverfahren vom Ausgangsort bis zu ihrem endgültigen Bestimmungsort befördert werden, an dem die Zollvorschriften und die nationalen Steuervorschriften erfüllt werden.

Wenn Sie regelmäßig Waren aus dem Unionsversandverfahren in Deutschland empfangen, können Sie als Unternehmen oder Einzelperson den Status als „Zugelassenen Empfänger“ beantragen. Dieser Status vereinfacht die Zollförmlichkeiten beim Empfang der Ware. 

Konkret haben Sie nach erteilter Bewilligung als „Zugelassener Empfänger“ folgende Vorteile:

  • Sie können die Waren direkt in Ihrem Betrieb oder an einem anderen festgelegten Ort empfangen. (In der Bewilligung werden die konkreten Orte genannt, auf die sich Ihre Bewilligung als „zugelassener Empfänger bezieht).
  • Die Gestellung, das heißt die Pflicht zur Vorführung der Waren an der Bestimmungszollstelle, entfällt. Stattdessen informieren Sie die Zollstelle elektronisch über die Ankunft der Waren (Gestellung).
  • Sie tauschen auch weitere Nachrichten elektronisch mit dem Zoll aus.

Der Status als „Zugelassener Empfänger“ gilt nur für Unionsversandverfahren, die in Deutschland enden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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