Gefährliche und nicht-konforme Funkanlagen melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Funkanlagen, elektrische Produkte oder ortsfeste Anlagen besitzen, die andere elektronische Produkte stören oder von diesen gestört werden, sollten Sie diese bei der Bundesnetzagentur melden. Gefährliche Funkanlagen können ebenso der BNetzA gemeldet werden.

Grundsätzlich prüft die Bundesnetzagentur stichprobenartig Funkanlagen und elektrische Produkte aus den Bereichen Haushaltsgeräte und Elektrowerkzeuge, Beleuchtung, IT-Produkte, Unterhaltungselektronik oder Funkanlagen einschließlich Produkten mit integriertem WLAN oder Bluetooth. Das können zum Beispiel sein:

  • Mixer oder Bohrmaschine, die zum Beispiel den Rundfunkempfang stören
  • LED-Leuchten, die den Radioempfang beeinträchtigen,
  • Funkwecker, die Störungen im Flugfunk verursachen,
  • Funk-Kopfhörer, die Funkstörungen verursachen oder
  • Störsender oder Jammer, die den Mobilfunkempfang im Zug oder im Kino vorsätzlich unmöglich machen.
  • Smartphone beziehungsweise Handy mit gefährlichem Ladekabel oder Netzteil

Bei der Prüfung achtet die Bundesnetzagentur beispielsweise darauf,

  • ob das CE-Kennzeichen auf dem Produkt vorhanden und korrekt ist,
  • ob das Gerät eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder eine andere Information trägt, durch die es sich identifizieren lässt,
  • ob die Herstellerangaben oder Einführungsangaben korrekt sind,
  • ob dem Produkt eine deutsche Bedienungsanleitung mit Nutzungs- und Warnhinweisen beigefügt ist,
  • ob eine korrekte Konformitätserklärung (für Funkanlagen) vorliegt, die belegt, dass das Produkt den geltenden Vorschriften entspricht,
  • ob das Produkt Funkstörungen verursachen kann oder durch andere Produkte unzulässig gestört wird,
  • ob Funkanlage die Gerätesicherheit einhält,
  • ob das Produkt Persönlichkeitsrechte verletzt, zum Beispiel weil es unbemerkt Ton oder Bild übertragen kann.

Dass ein Produkt gefährlich ist oder den europäischen Anforderungen nicht entspricht, können Sie manchmal schon vor dem Kauf erkennen. Doch auch wenn Ihnen der Mangel erst später auffällt, sollten Sie das Produkt melden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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