Zuständigkeitsfinder
Steuerliche Folgen bei Aufgabe der Selbstnutzung Ihrer geförderten Wohnung
Leistungsbeschreibung
In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst.
Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt.
Sollten Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie dauerhaft nicht mehr selbst nutzen oder das Eigentum daran aufgeben, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst.
Den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag müssen Sieversteuern.
Ihr Wohnförderkonto wird allerdings nicht sofort aufgelöst, wenn Sie zum Beispiel
- die Selbstnutzung Ihrer Immobilie innerhalb von 5 Jahren wieder aufnehmen,
- nach Aufgabe der Selbstnutzung eine gleichwertige Reinvestition für eine andere Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist vornehmen oder
- aufgrund von Krankheit oder Pflege das begünstigte Wohneigentum nicht mehr selbst nutzen können, Sie aber Eigentümerin oder Eigentümer bleiben.
Verfahrensablauf
- Sie melden der ZfA oder Ihrem Anbieter, dass Sie Ihr Wohneigentum nicht mehr selbst nutzen oder Ihr Eigentum daran aufgegeben haben.
- Ihr Wohnförderkonto wird aufgelöst.
- Die ZfA berechnet den Auflösungsbetrag und sendet Ihnen darüber einen Bescheid.
- Die ZfA informiert Ihren Anbieter und das für Sie zuständige Finanzamt.
Zuständige Stelle
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
Voraussetzungen
- Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beiträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
- Sie nutzen Ihr Wohneigentum nicht mehr selbst.
- Sie geben Ihr Eigentum an Ihrer steuerlich geförderten Immobilie auf.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 - 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
- Wohnförderkonto Feststellung Auflösung (bei Aufgabe Eigentum oder Selbstnutzung)
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Fachlich freigegeben am
27.03.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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