Unternehmen, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung abmelden

Leistungsbeschreibung

Sie müssen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Änderungen in Ihrem Unternehmen melden. Das gilt auch, wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt. Ebenso müssen Sie melden, wenn Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.

In beiden Fällen endet die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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