Übernahme der Arznei- und Verbandmittelkosten bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Leistungsbeschreibung

Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse trägt die Kosten für Arznei- und Verbandmittel, wenn das Ziel der Heilbehandlung damit erreicht werden kann.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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