Zuständigkeitsfinder
Verlängerung der Genehmigung der freiwilligen Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere beantragen
Leistungsbeschreibung
Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Wenn Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben, können Sie diese nach 2 Jahren für jeweils 2 weitere Jahre verlängern lassen.
Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.
Verfahrensablauf
Ebenso wie die Genehmigung kann auch die Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung online über das Kontaktformular oder schriftlich per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.
- Öffnen Sie das Antragsformular.
- Sie können das Formular digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
- Wenn Sie das Formular digital bearbeiten, müssen Sie es nicht handschriftlich unterschreiben.
Antrag per Post:
- Sie drucken, wenn noch nicht geschehen, das Formular aus und senden es mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen an das BLE.
Antrag online über das Kontaktformular:
- Sie speichern den ausgefüllten Antrag als PDF.
- Sie benennen die Dateien mit Unterlagen nach ihrem Inhalt.
- Sie öffnen das Kontaktformular des BLE in der gewünschten Sprache.
- Geben Sie alle notwendigen Angaben im Kontaktformular ein. Als Art des Anliegens wählen Sie "Antrag" aus.
- Geben Sie im Feld "Betreff" als Grund für die Mitteilung "Antrag auf Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der freiwilligen Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs" an.
- Benennen Sie im Feld "Ihre Nachricht" die Anzahl der angehängten Dateien und nummerieren Sie diese im besten Fall, damit sie besser zugeordnet werden können.
- Bis zu 10 Anlagen mit maximal 10 MB sind möglich. Sollte es sich um mehr Dateien mit mehr MB handeln, füllen Sie das Kontaktformular erneut aus.
- Sie laden das Dokument mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen hoch.
Die BLE prüft den Antrag und nimmt bei Unklarheiten, fehlenden Informationen oder Nachweisen Kontakt mit Ihnen auf.
Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie per Post einen auf 2 Jahre befristeten Genehmigungsbescheid.
Voraussetzungen
- Sie haben als Lebensmittelunternehmen den Firmensitz im Ausland.
- Sie geben Lebensmittel tierischen Ursprungs in Deutschland für den Endverbrauch ab.
- Die Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werden, wurden während des maßgeblichen Haltungsabschnitts im Ausland gehalten, geschlachtet oder zerlegt oder das Lebensmittel wurde im Ausland hergestellt oder behandelt.
- Ihnen wurde bereits eine Genehmigung auf Kennzeichnung von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erteilt.
- Die bereits erteilte Genehmigung ist noch gültig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Genehmigung
-
Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der Haltungsform in den einzelnen Haltungseinrichtungen, zum Beispiel:
- amtliche Bescheinigungen
- Teilnahme an einem staatlichen Tierwohllabel
- Bescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen
- Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen innerhalb der Lieferkette
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Widerspruchsfrist: 1 MonatDer Widerspruch muss innerhalb eines Monats erhoben werden, nachdem der Verwaltungsakt bekannt gegeben wurde.
Antragsfrist: 2 MonateDie Verlängerung der Genehmigung um weitere 2 Jahre ist spätestens 2 Monate vor Ablauf der Befristung zu stellen.
Geltungsdauer: 2 JahreDie Genehmigung wird jeweils für 2 Jahre verlängert.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 MonateEin Antrag auf Verlängerung der Genehmigung muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Genehmigung eingereicht werden, damit Sie keine neue Genehmigung beantragen müssen und die BLE Ihnen vor Ablauf der Befristung das Ergebnis mitteilen kann.
Rechtsgrundlage
- § 22 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
- § 23 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid über Ihren Antrag.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Tierhaltungskennzeichnung auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Informationen zur Tierhaltungskennzeichnung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Flyer zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Urheber
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel mit der Haltungsform der Tiere Verlängerung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Fachlich freigegeben am
08.08.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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