Meldung zum Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) übermitteln

Leistungsbeschreibung

Bei Abgabe von Tierarzneimitteln an tierärztliche Hausapotheken und weitere Empfänger mit folgenden Wirkstoffen müssen Sie als pharmazeutisches Unternehmen oder als Großhändler eine jährliche Mitteilung an das Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) übermitteln:

  • antimikrobielle wirksame Stoffe gemäß § 45 Absatz 6 Nummer 1 Tierarzneimittelgesetz (TAMG)  
  • Stoffe gemäß § 45 Absatz 6 Nummer 2 Tierarzneimittelgesetz (TAMG)

Eine aktualisierte Liste der mitteilungspflichtigen Tierarzneimittel wird jeweils im Mai und November durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aus dem behördlichen Arzneimittel-Informationssystem (AmAnDa) erstellt.

Diese Liste enthält Angaben, die notwendig sind, um das jeweilige Arzneimittel einwandfrei individuell zuordnen zu können:

  • Zulassungsnummer (ZNR)
  • Einheit der Bezugsmenge
  • Alle zugelassenen Packungsgrößen inklusive dem Packungsgrößenfaktor

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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