Ortsfeste Amateurfunkstelle anzeigen

Leistungsbeschreibung

Als Amateurfunkerin oder Amateurfunker müssen Sie eine Amateurfunkanlage ab 10 Watt (EIRP) vor der Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur anzeigen. 

Wenn Sie eine ortsfeste Amateurfunkanlage ab 10 Watt (EIRP) betreiben möchten, müssen Sie zuvor

  • als Amateurfunkerin oder Amateurfunker in Deutschland zugelassen sein und ein in Deutschland gültiges Rufzeichen besitzen.
  • mit der Anzeige bestätigen, dass die in Deutschland gültigen Personenschutzgrenzwerte eingehalten werden.

Für die Richtigkeit der Anzeige, ungeachtet der verwendeten Hilfsmittel oder Verfahren, sind Sie als Funkamateurin beziehungsweise Funkamateur verantwortlich. Daher wird eine kritische Bewertung der Ergebnisse dringend empfohlen.

Die Entgegennahme der Anzeige hat nicht zu Folge, dass die Angaben auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Eine Überprüfung erfolgt nur stichprobenhaft und in begründeten Fällen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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