Zuständigkeitsfinder
Verzicht auf Amateurfunk-Zulassung oder Rufzeichenzuteilungen erklären
Leistungsbeschreibung
Sie sind zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen und benötigen Ihre Zulassung oder eines Ihrer Rufzeichen nicht mehr? Dann können Sie gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) Ihren Verzicht erklären.
Senden Sie eine Verzichtserklärung an die BNetzA, wenn Sie Folgendes nicht weiter benötigen:
- Ihre Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und Ihre damit verbundene, personengebundene Rufzeichenzuteilung,
- Ihr Ausbildungsrufzeichen,
- Ihr Klubstationsrufzeichen oder
- Ihre Rufzeichenzuteilung für eine fernbedient oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle.
Bitte beachten Sie: Mit dem Verzicht auf Ihre personengebundene Rufzeichenzuteilung verzichten Sie gleichzeitig auf alle weiteren Rufzeichenzuteilungen, die Ihnen gegebenenfalls zusätzlich zugeteilt sind. Sie sind dann zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nicht mehr berechtigt.
Der Verzicht wird spätestens zum Ende des Monats, in welchem die Erklärung bei der BNetzA eingeht, wirksam. Erst dann endet Ihre Beitragspflicht. Bis dahin fällige Beiträge werden nacherhoben.
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Verzichtserklärung online oder per Post einreichen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
- Senden Sie Ihren Antrag online ab.
- Senden Sie Ihre Zulassungs- oder Zuteilungsurkunde im Original an die BNetzA. Sofern Sie über diese nicht mehr verfügen, benötigt die BNetzA eine ebenfalls formlose Verlusterklärung.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
-
Sie erhalten
- eine Verzichtsbestätigung und
- eine Zahlungsaufforderung.
- Sie bezahlen die Gebühr.
Per Post:
- Schicken Sie eine formlose, eigenhändig unterschriebene Verzichtserklärung per Post an die BNetzA und fügen Sie dieser Ihre Zulassungs- oder Zuteilungsurkunde bei. Sofern Sie über diese nicht mehr verfügen, benötigt die BNetzA eine ebenfalls formlose Verlusterklärung.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
-
Sie erhalten
- eine Verzichtsbestätigung und
- eine Zahlungsaufforderung.
- Sie bezahlen die Gebühr.
Voraussetzungen
- Sie sind zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland zugelassen und verfügen somit über ein personengebundenes Rufzeichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Ihre Zuteilungs- oder Zulassungsurkunde im Original
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 15,00 EURVorkasse: Neinhttps://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Gebuehren/ANetzABgebV-Abs3.pdfFür diese Amtshandlung werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben. Verzichten Sie nicht auf Ihre Zulassung zur Teilnahme am Amateur-funkdienst, sondern „lediglich“ auf eine weitere Rufzeichenzuteilung, wird der Verzicht gebührenfrei bearbeitet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Antragsfrist.
Genehmigungsfiktion: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Dienstleistungszentrum 10
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
16.09.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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