Zulassung zum Amateurfunkdienst beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland benötigen Sie eine Zulassung. Diese können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Amateurfunkprüfung im In- oder Ausland bestanden haben.

Haben Sie Ihre Amateurfunkprüfung im Ausland abgelegt, so beantragen Sie bitte auch die Anerkennung Ihres Nachweises. Dieser Schritt entfällt, wenn es sich um eine harmonisierte internationale Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung (HAREC) handelt.

Welche Frequenzbereiche und maximal zulässigen Sendeleistungen Ihre Zulassung umfasst, richtet sich nach Ihrem Amateurfunkzeugnis. Es existieren 2 unterschiedliche Amateurfunk-Zeugnisklassen:

  • Klasse E und
  • Klasse A.

Mit der Zulassung wird Ihnen auch ein personengebundenes Rufzeichen zugeteilt. Folgende Ihrer persönlichen Daten werden in der Rufzeichenliste und Rufzeichenabfrage auf den Internetseiten der BNetzA veröffentlicht:

  • Ihr Vorname,
  • Ihr Nachname und
  • Ihre Amateurfunk-Zeugnisklasse in Verbindung mit dem Ihnen zugeteilten Amateurfunkrufzeichen.

Sollten Sie nicht widersprechen, werden außerdem veröffentlicht:

  • Ihre Adresse und
  • der Standort Ihrer Amateurfunkstelle.

Sie können der Veröffentlichung Ihrer Adresse und des Standortes Ihrer Amateurfunkstelle widersprechen, indem Sie:

  • dies im Antrag angeben oder
  • sich zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich dagegen aussprechen.

Im Zulassungsantrag können Sie Rufzeichenwünsche angeben. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Rufzeichen besteht jedoch nicht.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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