Rücknahme eines Bescheides der Künstlersozialkasse beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Fehler in dem Bescheid der Künstlersozialkasse bemerken, können Sie einen Antrag auf Überprüfung des Bescheides stellen.

Die Künstlersozialkasse überprüft dann die Richtigkeit des Bescheides. Stellt sie fest, dass der Bescheid tatsächlich rechtswidrig ist, prüft sie, inwieweit der Bescheid zurückgenommen werden kann:

  • ganz oder teilweise,
  • mit Wirkung für die Vergangenheit oder die Zukunft.

In der Folge sind daher möglich:

  • Nachzahlungen,
  • Erstattungen,
  • Rückforderungen.

Die Künstlersozialkasse kann einen Bescheid auch ohne Antrag zurücknehmen, wenn sie einen Fehler selbst feststellt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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