Ruhen der Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung bei nicht gezahlten Beiträgen an die Künstlersozialkasse

Leistungsbeschreibung

Sie sind verpflichtet, Ihre monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung – also die Sozialversicherungsbeiträge – pünktlich und vollständig an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen.

Wenn Sie Ihre Beiträge nicht pünktlich und vollständig zahlen, kann es dazu kommen, dass die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ruhen. In diesem Fall müssen Sie fast alle ärztlichen Behandlungen selbst zahlen. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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