Zuständigkeitsfinder
Vorauszahlungen bei der Künstlersozialkasse anpassen
Leistungsbeschreibung
Die Künstlersozialkasse kann Ihre monatlichen Vorauszahlungen anpassen, wenn Sie eine Änderung beantragen.
Sie müssen dabei glaubhaft begründen, warum Sie im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich wesentlich geringere Entgeltzahlungen an selbständige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten leisten werden.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Antrag online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
- Sie benötigen ungefähr 5 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Im Anschluss tragen Sie bitte die voraussichtliche Entgeltsumme für das laufende Jahr ein und begründen Ihren Antrag.
Mitteilung per Post:
- Auf der Internetseite der Künstlersozialkasse steht im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter das Formular "Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen" zur Verfügung.
- Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus. Dazu gehört auch, dass Sie Ihren Antrag begründen.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Künstlersozialkasse. Sie können auch einen formlosen Antrag bei der Künstlersozialkasse stellen. Bitte begründen Sie in jedem Fall Ihren Antrag.
Nach Eingang des Formulars prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.
Wenn Ihr Antrag nachvollziehbar ist:
- Sie erhalten von der Künstlersozialkasse einen Bescheid über die geänderte Vorauszahlung. Ergeben sich aus der Neuberechnung Vorauszahlungen unter monatlich 40,00 EUR sind diese nicht zu zahlen.
Wenn Ihr Antrag nicht nachvollziehbar ist:
- Sie erhalten von der Künstlersozialkasse einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrages.
Voraussetzungen
- Sie haben von der Künstlersozialkasse oder einem Träger der Deutschen Rentenversicherung eine Abrechnung mit festgesetzten Vorauszahlungen erhalten.
- Im Vergleich zum Vorjahr fallen die Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten voraussichtlich wesentlich geringer aus.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen
- Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: gebührenfreiEs fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Sie können jederzeit einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen.
Ihre monatlichen Vorauszahlungen müssen Sie bis zum 10. des Folgemonates zahlen.
Beispiel: Die Vorauszahlung für den Monat März muss bis zum 10. April bezahlt werden.
Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht pünktlich leisten, erhebt die Künstlersozialkasse monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des Rückstands.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 4 WochenDie Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Vorauszahlung in der Informationsschrift "Allgemeines und Verfahren" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
- Informationen zur Vorauszahlung auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
- Informationen und Formulare für Unternehmen und Verwerter auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Urheber
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung
- Künstlersozialabgabe Änderung der Vorauszahlungen
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
24.11.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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