Zuständigkeitsfinder
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen
Leistungsbeschreibung
Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dient der eindeutigen Kennzeichnung Ihres Unternehmens.
Sie brauchen diese Nummer immer dann, wenn Sie
- eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben und
- als Unternehmerin oder Unternehmer am Handels- und Dienstleistungsverkehr des europäischen Binnenmarkts teilnehmen wollen.
Sie erhalten die Nummer auch dann, wenn Sie nicht Unternehmer sind oder Waren und Dienstleistungen nicht für ihr Unternehmen erwerben, die USt-IdNr. aber als juristische Person für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.
Bei umsatzsteuerlicher Organschaft erhalten Sie auf Antrag für jede juristische Person eine eigene USt-IdNr.
Verfahrensablauf
Ihre USt-IdNr. können Sie online oder schriftlich beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:
- Rufen Sie das Formular "Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten Umsatzsteuer-Idenfikationsnummer" im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung auf.
- Folgen Sie den Anweisungen und senden Sie den Online-Antrag ab.
- Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen:
- Schreiben Sie an das Bundeszentralamt für Steuern einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax mit dem Inhalt, dass eine USt-IdNr. erteilt werden soll. Ihr Antrag muss Name und Anschrift, das zuständige Finanzamt und die Steuernummer enthalten, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden.
- Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.
Sie können eine USt-IdNr. auch im Rahmen der steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt beantragen, beispielsweise, wenn Sie ein neues Unternehmen anmelden. Dazu kreuzen Sie im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an, dass Sie eine USt-IdNr. benötigen. Die Nummer wird auch in diesem Fall per Post durch das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.
Voraussetzungen
Sie erhalten die USt-IdNr. als
- Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 2 UStG) oder
- sonstige juristische Person, wenn Sie die Nummer für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Nummer muss Ihnen bekannt gegeben worden sein, bevor Sie erstmals am Waren- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt teilnehmen. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig.
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: Ja
- Onlineverfahren möglich: Ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Urheber
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG Vergabe
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Fachlich freigegeben am
17.01.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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