In der Gaswirtschaft oder der Kohleeinfuhr und -ausfuhr Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln

Leistungsbeschreibung

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

Diese Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Sie als Betreiberin und Betreiber von Anlagen

  • zur Gewinnung von Erdgas
  • zum Transport von Erdgas oder Biogas
  • Speicherung von Erdgas. 

Je nach Anlage müssen Sie unter anderem folgende Angaben machen:

  • Speichersaldo am Monatsende
  • Speicherfüllstände am Monatsende
  • die Menge des gewonnenen Erdgases
  • die Menge des Eigenverbrauchs
  • Ein- und Ausfuhr von Erdgas in physischen Mengen, getrennt nach Nachbarstaaten

Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt zudem für Unternehmen der Ein- oder Ausfuhr von:

  • Braunkohle
  • Braunkohleprodukten
  • Steinkohle und
  • Steinkohlenkoks oder -briketts

Diese Unternehmen müssen folgende Angaben machen:

  • die Einfuhr und Ausfuhr von Kohle, jeweils getrennt nach Staaten sowie nach Kohlearten, Energiegehalten und Grenzübergangswerten
  • die Menge des Bestands, getrennt nach Kohlearten
  • die abgegebene Menge, jeweils getrennt nach Kohlearten sowie innerhalb der Kohlearten jeweils getrennt nach Abnehmer- und Verbrauchergruppen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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