Zuständigkeitsfinder
Umschreibung eines Short-Range-Certificates (SRC) beantragen
Leistungsbeschreibung
Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.
Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:
- Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz- und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
- Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKW-Funk, der nur in Küstennähe ausreicht.
Um das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) zu erlangen, müssen Sie normalerweise eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Wenn Sie jedoch bereits einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis besitzen, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das SRC ist, können Sie die Ausstellung eines SRC ohne Prüfung beantragen.
Geeignet ist hierfür das Funkzeugnis BZ I oder gleichwertige anerkannte Befähigungsnachweise oder Funkzeugnisse. Nicht gleichwertig sind unter anderem:
- UKW-Betriebszeugnis für Funker (UBZ)
- Seefunkzeugnis 1. und 2. Klasse
- Allgemeines Seefunkzeugnis
- Allgemeines Sprechfunkzeugnis
- UKW-Sprechfunkzeugnis
Für die Ausstellung eines SRC gegen Vorlage eines gleichwertigen Zeugnisses ist der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) zuständig.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung können Sie online oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
- Öffnen Sie den Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).
- Füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.
- Senden Sie den Antrag digital ab.
- Reichen Sie Ihr Passbild sowie das umzuschreibende Funkzeugnis im Original oder als beglaubigte Kopie per Post beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) ein.
- Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DSV.
- Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
Antrag per Post:
- Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von der Webseite des Deutschen Segler-Verbands e.V. (DSV) herunter.
- Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
- Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
- Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
- Senden Sie den Antrag sowie alle Unterlagen per Post an den Deutschen Segler-Verband e. V. (DSV).
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Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu können.
- Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragsstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
-
Sie verfügen über ein gleichwertig anerkanntes Funkzeugnis, wie zum Beispiel das Funkzeugnis BZ I.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- aktuelles Passbild
-
anerkanntes Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das SRC gültig ist, zum Beispiel Funkzeugnis BZ I als Original oder beglaubigte Kopie
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 45,75 EURVorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/bmvi-ws-bgebv/Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand ins Ausland.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 - 5 WochenJe nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag.
-
Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Ersatzausfertigung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Informationen zu Wassersport auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Informationen zum beschränkt gültigen Funkzeugnis (SRC) auf der Internetseite des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV)
- Informationen zum beschränkt gültigen Funkzeugnis (SRC) auf der Internetseite des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV)
Urheber
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), WS23
- Short Range Certificate (SRC) Umschreibung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
07.08.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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