Zuständigkeitsfinder
Verwaltungsverfahren bei Ablehnung eines Basiskontos beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Verwaltungsverfahren gegen einen Zahlungsdienstleister wie eine Bank oder Sparkasse zu beantragen, wenn
- dieser Ihren Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags ablehnt oder
- sich die Entscheidung über Ihren Kontoeröffnungsantrag oder der Abschluss der Basiskontoeröffnung um mehr als 10 Geschäftstage verzögert.
Ein Zahlungsdienstleister darf Ihren Antrag auf ein Basiskonto nur ablehnen, wenn
- Sie bereits bei einem anderen Unternehmen in Deutschland ein Girokonto (Fachausdruck: Zahlungskonto) besitzen und nutzen können,
- Sie sich nicht ausreichend legitimiert haben,
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Sie innerhalb der letzten 3 Jahre wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen
- den Zahlungsdienstleister,
- eine oder einen seiner Mitarbeitenden,
- eine seiner Kundinnen oder einen seiner Kunden verurteilt worden sind,
- Sie bereits ein Basiskonto beim selben Zahlungsdienstleister hatten und dieser Ihren Basiskontovertrag innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung gekündigt hat, weil Sie im Zahlungsverzug waren oder Sie Ihr Konto zu verbotenen Zwecken genutzt haben oder
Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verlangen, dass die Bank die Kontoeröffnung ablehnt.
Mit Ihrem Antrag auf ein Verwaltungsverfahren überprüft die BaFin, ob der Zahlungsdienstleister Ihren Antrag auf ein Basiskonto zu Recht abgelehnt hat.
Verweigert der Zahlungsdienstleister die Eröffnung eines Basiskontos zu Unrecht, ordnet die BaFin gegenüber diesem die Eröffnung Ihres Basiskontos an.
Hinweis: Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen der Zahlungsdienstleister innerhalb von 10 Geschäftstagen den Abschluss eines Basiskontovertrags anbieten oder innerhalb derselben Frist eine Ablehnung des Antrags schriftlich mitteilen.
Verfahrensablauf
Ein Verwaltungsverfahren bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags gegen einen Zahlungsdienstleister können Sie bei der BaFin beantragen.
- Dazu steht Ihnen auf der Internetseite der BaFin ein Antragsformular zum Herunterladen zur Verfügung.
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Füllen Sie diesen Antrag vollständig aus.
- Hinweis: Auf dem Antragsformular müssen Sie eine Wohnanschrift angeben. Falls Wohnanschrift nicht vorhanden, etwa bei Obdachlosigkeit, postalische Anschrift.
- Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die auf dem Formular angegebene Adresse.
- Die BaFin bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich. Anschließend prüft sie, ob Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Basiskontovertrags erfüllen.
- Hat ein Zahlungsdienstleister Ihren Antrag zu Unrecht abgelehnt, ordnet die BaFin die Eröffnung eines Basiskontos an. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss des Verfahrens.
- Wenn Ihr Antrag bei der BaFin abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen, damit die Entscheidung noch einmal überprüft wird. Auch der Zahlungsdienstleister kann Widerspruch einlegen, wenn die BaFin anordnet, dass ein Basiskonto für Sie eröffnet werden muss.
Voraussetzungen
Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
- Ein Zahlungsdienstleister hat Ihren Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags abgelehnt.
- Ein Zahlungsdienstleister hat über Ihren Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags nicht innerhalb von 10 Geschäftstagen nach dessen Eingang entschieden.
- Ein Zahlungsdienstleister hat Ihr Basiskonto nicht innerhalb von 10 Geschäftstagen nach Abschluss eines Basiskontovertrags eröffnet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags
- Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags vom betreffenden Zahlungsdienstleister
- Ablehnungserklärung des Zahlungsdienstleisters (Schreiben über die Ablehnung Ihres Antrags)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Monat
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - zivilgerichtliche Klage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Der Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann nur von Verbraucherinnen oder Verbrauchern gestellt werden.
Das Verwaltungsverfahren ist außerdem nur möglich, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher vorher einen Antrag auf ein Basiskonto nach § 33 ZKG bei einer Bank gestellt hat und dieser Antrag abgelehnt oder nicht bearbeitet wurde.
Der Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens ist dagegen nicht möglich, wenn die antragstellende Person ein normales Girokonto beantragt hat und dieses von der Bank abgelehnt wurde.
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Basiskonto Informationserteilung zu Möglichkeiten bei Ablehnung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Fachlich freigegeben am
03.08.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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