Zuständigkeitsfinder
Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (öffentlicher Teil) einsehen
Leistungsbeschreibung
Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.
Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.
Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.
Verfahrensablauf
Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.
Weiterführende Informationen
Urheber
- Standortregister über gentechnisch veränderte Organismen Einsicht gewähren öffentlicher Teil
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung
Fachlich freigegeben am
04.06.2019
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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