Zuständigkeitsfinder
Zulassung von Versammlungen und Aufzügen unter freiem Himmel im befriedeten Bezirk beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug im sogenannten befriedeten Bezirk des Bundes planen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Der befriedete Bezirk ist die örtliche Abgrenzung rund um den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht. Durch den befriedeten Bezirk wird sichergestellt, dass die obersten Einrichtungen des Staates ihrer Arbeits- und Funktionsfähigkeit ohne Beeinträchtigungen von außen nachgehen können. Deswegen ist die Versammlungsfreiheit in diesen Bereichen beschränkt.
Diese Beschränkung wird aufgehoben, wenn eine Beeinträchtigung der Arbeit und des Zugangs zu den Gebäuden der Verfassungsorgane ausgeschlossen wird. Das ist in der Regel in der sitzungsfreien Zeit des Bundestags der Fall.
Spontanversammlungen sind verboten.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Versammlung oder den Aufzug im befriedeten Bezirk online oder schriftlich per E-Mail, Post oder Fax beim BMI.
Zusätzlich stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Versammlungsbehörde des Landes Berlin oder Baden-Württemberg.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BMI auf. Das Onlineformular leitet Sie durch die erforderlichen Angaben
- Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn online ab
- Bei Rückfragen meldet sich das BMI bei Ihnen.
- Das BMI prüft, ob die Umsetzung möglich ist.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Antrag per Post oder Fax:
- Laden Sie das Formular auf der Internetseite des BMI herunter. Drucken Sie das Formular aus und füllen es aus.
- Scannen Sie das Formular ein und schicken Sie es per E-Mail an das BMI. Alternativ können Sie das Formular per Post oder per Fax an das BMI schicken.
- Bei Rückfragen meldet sich das BMI bei Ihnen.
- Das BMI prüft, ob die Umsetzung möglich ist.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag mit Angaben zu:
- Name und Anschrift sowie Kontaktadresse der Antragstellenden und Verantwortlichen
- Datum und Uhrzeit und gegebenenfalls Dauer der Versammlung/Aufzuges
- genaue Örtlichkeit der Versammlung oder Verlauf des Aufzuges
- Thema
- Hilfsmittel, die benutzt werden sollen
- Anzahl der erwarteten Teilnehmenden
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: 7 TageSie müssen den Antrag spätestens 7 Tage vor der Versammlung oder dem Aufzug beim BMI einreichen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Woche
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie müssen die Versammlung zusätzlich bei den zuständigen Behörden des Landes Berlin oder der Stadt Karlsruhe beantragen.
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- Zulassung von Aufzügen und öffentlichen Versammlungen im befriedeten Bezirk Erteilung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Fachlich freigegeben am
15.03.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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