Zuständigkeitsfinder
300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses einmalig wiederholen
Leistungsbeschreibung
Haben Sie an einem Integrationskurs teilgenommen und im Abschlusstest "DTZ" das Niveau B1 nicht erreicht? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.
Um die Unterrichtsstunden wiederholen zu dürfen, müssen Sie Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft und grundsätzlich am Abschlusstest "DTZ" teilgenommen haben. Ihr Kursträger bestätigt Ihnen schriftlich die Teilnahme.
Wenn Sie Deutsch in einem Alphabetisierungskurs lernen, müssen Sie vorher nicht am Sprachtest teilgenommen haben, um die 300 Stunden wiederholen zu können.
Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie online oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Antrag online stellen:
- Füllen Sie den Online-Antrag auf einmalige Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses aus.
- Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, laden Sie die erforderlichen Nachweise, zum Beispiel über Ihren Bezug von Bürgergeld hoch.
- Nach Anmeldung über Ihr Nutzerkonto und Bestätigung mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels mit PIN oder Ihrem Softwarezertifikat der Steuerverwaltung (ELSTER) können Sie den Antrag online absenden.
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
Antrag per Post:
- Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular per Post an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF. Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, fügen Sie bitte die erforderlichen Nachweise bei.
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
Voraussetzungen
Sie haben alle Unterrichtsstunden absolviert und in der Abschlussprüfung des Sprachkurses das Sprachniveau B1 GER nicht erreicht.
Für Teilnehmende des Alphabetisierungskurses gilt:
- Sie haben alle Unterrichtsstunden absolviert oder befinden sich im 9. Kursabschnitt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden eines Alphabetisierungskurses müssen Sie einreichen:
- schriftliche Bestätigung des Kursträgers, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent vollständig aufgebraucht haben oder dass Sie sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses befinden.
Welche Gebühren fallen an?
Ihr Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) beträgt 2,29 EUR.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Wiederholung des Kurses beginnen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 - 4 Wochen
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Den Kostenbeitrag zahlen Sie zu Beginn des Kursabschnittes bei Ihrem Kursträger. Welche Zahlungsarten möglich sind, erfahren Sie von Ihrem Kursträger.
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Fachlich freigegeben am
13.12.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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