Persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) beantragen

Leistungsbeschreibung

Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) notwendig sind, benötigen eine persönliche Kennnummer. Das ist die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

Eine solche SSR-Nummer benötigen insbesondere

  • beruflich exponierte Personen
  • Inhaberinnen und Inhaber von Strahlenpässen

Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:

  • Sozialversicherungsnummer
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • akademischer Grad (optional)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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