Zuständigkeitsfinder
Hochradioaktive Strahlenquellen an das HRQ-Register melden
Leistungsbeschreibung
Die Abgabe, den Erwerb, den sonstigen Verbleib sowie Dichtheitsprüfungen hochradioaktiver Strahlenquellen müssen Sie an das HRQ-Register melden.
In Deutschland werden in Industrie und Gewerbe, Medizin, Forschung und in der Landwirtschaft hochradioaktive Strahlenquellen angewendet. Einsatzbereiche in der Industrie sind beispielsweise die Kalibrierung von Messgeräten. In der Medizin werden Strahlenquellen unter anderem bei der Strahlentherapie eingesetzt.
Seit 2005 gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen für die Kontrolle von "hochradioaktiven Strahlenquellen" (HRQ), das heißt von Strahlenquellen, deren Aktivität so hoch ist, dass eine missbräuchliche Nutzung mit einer hohen Gefährdung verbunden sein kann.
Die Abgabe, den Erwerb, den sonstigen Verbleib sowie die Durchführung von Dichtheitsprüfungen einer hochradioaktiven Strahlenquelle müssen Sie dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) über das HRQ-Register melden.
Für den Umgang mit Strahlenquellen, deren Aktivität unterhalb des Wertes für hochradioaktive Strahlenquellen liegt, ist keine Meldung an das HRQ-Register erforderlich.
Das HRQ-Register ermöglicht eine lückenlose Verfolgung des Verbleibs hochradioaktiver Strahlenquellen innerhalb Deutschlands. Die Anmeldung erfolgt in gesicherter elektronischer Form über eine Internetplattform des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Verfahrensablauf
Um eine hochradioaktive Quelle zu melden, müssen Sie sich zunächst registrieren.
- Die Meldung von hochradioaktiven Strahlenquellen (HRQ) erfolgt ausschließlich über das Internet.
- Laden Sie das Anmeldeformular auf der Internetseite des HRQ-Registers herunter, füllen Sie es (möglichst am Bildschirm) aus und schicken es unterschrieben per Post oder Fax an die angegebene Adresse beziehungsweise Faxnummer des BfS.
- Sie erhalten einen persönlichen Benutzernamen und ein persönliches Passwort für den Zugang.
- Auf der Startseite des HRQ-Registers können Sie sich mit diesen Zugangsdaten einloggen und gelangen auf die Hauptseite für Genehmigungsinhaber.
- Von dort aus gelangen Sie zur Eingabemaske für Erstmeldungen oder zur Übersicht bereits abgesandter Meldungen.
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Die Daten für die Meldung entnehmen Sie dem der HRQ beiliegenden Strahlenquellenzertifikat sowie den Versand- beziehungsweise Prüfprotokollen.
Die „HRQ-Identifizierungsnummer“ entspricht der Seriennummer der Strahlenquelle. - Während des Einspielens der Meldung in das HRQ-Register wird eine E-Mail an die in der Meldung angegebene Behörde geschickt mit der Information, dass die von Ihnen abgegebene Meldung eingegangen ist.
- Die Zuständige Aufsichtsbehörde überprüft Ihre Meldung auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit Ihrer Genehmigung. Bei positivem Prüfergebnis kennzeichnet sie die Daten als geprüft und richtig. Bei Beanstandungen werden Sie per E-Mail darüber informiert.
Voraussetzungen
Sie sind Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, deren Aktivität größer ist als der Wert für hochradioaktive Strahlenquellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine. Die für die Meldung der hochradioaktiven Strahlenquelle erforderlichen Daten zur Art und Nutzung können Sie der Anlage 9 StrlSchV entnehmen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
- Der Strahlenschutzverantwortliche hat den Erwerb, die Abgabe sowie das Abhandenkommen von hochradioaktiven Strahlenquellen sowie Änderungen der bereits erfassten Angaben dem HRQ-Register unverzüglich mitzuteilen. Die Dichtheitsprüfung ist dem HRQ-Register innerhalb eines Monats nach Durchführung mitzuteilen.
- Die zuständige Behörde prüft innerhalb eines Monats die übermittelten Daten auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der erteilten Genehmigung.
Bearbeitungsdauer
- Bei einer Neuanmeldung erhalten Sie ihre Zugangsdaten innerhalb weniger Tage.
- Meldungen zum HRQ-Register erfolgen online und daher ohne Zeitverzögerung.
Rechtsgrundlage
- § 83 in Verbindung mit Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 4 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 4 der StrSchV – Werte für hochradioaktive Strahlenquellen
- § 84 Strahlenschutzverordnung – (StrlSchV) Register über hochradioaktive Strahlenquellen
- § 85 Absatz 4 Nummer 1 und 2StrlSchV – Meldepflicht
- § 167 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) – Abhandenkommen
- Anlage 9 StrlSchV – Liste der Daten über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ), die im Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) erfasst werden
Anträge / Formulare
- Formulare: Anmeldung für den Zugang zum Register über hochradioaktive Strahlenquellen
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Urheber
- Hochradioaktive Strahlenquellen Registrierung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Fachlich freigegeben am
15.01.2019
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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