Zuständigkeitsfinder
Gegenseitige Anerkennung von Produkten, die keinen Unionsspezifikationen unterliegen
Leistungsbeschreibung
Produktinformationen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Produktbestimmungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) für den Nicht-Harmonisierten und den Harmonisierten Sektor.
Produktbestimmungen für den Nicht-Harmonisierten Sektor
Produkttyp : Festbrennstoffkessel
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Verordnung (EU) 2015/1189 im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoffkesseln vom 28. April 2015
Umsetzung in Deutschland: Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) vom 26.01.2010
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Der deutsche Staubgrenzwert für Festbrennstoffkessel ist weiterhin gültig.
Die Ökodesign-Verordnung für Festbrennstoffkessel, die seit 1. Januar 2020 europaweit anzuwenden ist, enthält einen Staubgrenzwert für das Inverkehrbringen von Festbrennstoffkesseln, der weniger anspruchsvoll ist als derjenige Staubgrenzwert für den Betrieb von Festbrennstoffkesseln nach der 1. BImSchV, der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen.
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Tel.: +49 30 18 3050
E-Mail: poststelle@bmu.bund.de
Produkttyp : Särge
Name des Rechtsakts/Normen :
DIN EN 15017 "Bestattungsdienstleistungen - Anforderungen"
VDI 3891 "Emissionsminderung - Anlagen zur Humankremation"
Kommunen und Gemeinden legen in der Regel selber Anforderungen in den Friedhofsordnungen fest.
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Särge dürfen den Verwesungsprozess nicht verhindern und bei der eigenen Zersetzung oder Verbrennung keine umweltschädlichen Stoffe freisetzen. Problematisch sind dabei insbesondere bestimmte Lackierungen, Griffe und Innenausstattungen.
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Keine Angaben
Produkttyp : Fahrräder
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Es gibt keine Spezielle Vorschrift für Fahrräder, so dass diese unter die allgemeine Produktsicherheit fallen.
Umsetzung in Deutschland: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : So muss ein Fahrrad zwei unabhängige Bremsen haben, eine helltönende Glocke sowie eine Beleuchtungseinrichtung und mehrere Reflektoren. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl).
Ein Pedelec kann einen elektrischen Unterstützungsmotor mit einer maximalen Leistung von 250W haben und darf bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen.
Schnellere Pedelecs oder elektrische Kleinkrafträder benötigen eine Typenzulassung vom
Weitere Informationen
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Tel.: +49 30 18 3000
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Tel.: +49 461 3160
Produkttyp : Steckerfertige Solarpanels
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: CE-Kennzeichnung, Konformität mit allen einschlägigen Regelungen.
Umsetzung in Deutschland: Es gibt keine speziellen gesetzlichen Vorschriften. Die Netzbetreiber, die für den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb verantwortlich sind, stellen aber Anforderungen, üblicherweise die Einhaltung der Normen DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1. Zudem ist der Anschluss über einen Schukostecker nicht erlaubt, es muss eine spezielle Energiesteckvorrichtung nach VDE V 0628-1 genutzt werden:
DIN VDE V 0100-551 "Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen"
DIN VDE V 0100-551-1 "Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen - Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen für den Parallelbetrieb mit anderen Stromquellen einschließlich einem öffentlichen Stromverteilungsnetz"
VDE V 0628-1 "Energiesteckvorrichtungen Teil 1: Einspeisung in separate Stromkreise"
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Für den Nutzer bestehen Anmeldepflichten beim Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur. Weiterhin bestehen Anforderungen an die Beschaffenheit und Durchführung der Elektroinstallation. Siehe:
VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. - Steckfertige PV-Anlagen
Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur - Registrierung von PV-Anlagen
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Keine Angaben
Produktbestimmungen für den Harmonisierten Sektor
Produkttyp : Medizinprodukte, IVD, implantierbare medizinische Geräte
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung:
Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte
Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika
Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Siehe Gesetz über Medizinprodukte
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Gesundheit
Tel.: +49 30 184410
E-Mail: poststelle@bmg.bund.de
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
E-Mail: poststelle@bfarm.de
Zuständige Behörden der Länder :
Produkttyp : Allgemeine Produktsicherheit
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit
Umsetzung in Deutschland: Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern.
Kontaktdaten der zuständigen Behörden
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: +49 3018 5270
E-Mail: info@bmas.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Tel.: +49 231 90712971
E-Mail: reach-clp-biozid@baua.bund.de
Produkttyp : REACH - Registrierung, Bewertung und Zulassung von Stoffen
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über Registrierung, Bewertung und Zulassung von Stoffen als solchen oder in Gemischen
Umsetzung in Deutschland: Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG )
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Informationen für Unternehmensnutzer bietet der Helpdesk REACH-CLP-Biozid .
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Tel.: +49 231 90712971
E-Mail: reach-clp-biozid@baua.bund.de
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Tel.: +49 228 99-3050
E-Mail: poststelle@bmu.bund.de
Bundesstelle für Chemikalien
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Telefon: + 49 231 90710
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
Produkttyp : Textilkennzeichung
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen
Umsetzung in Deutschland: Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Textilerzeugnisse dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie entsprechend [...] der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 in deutscher Sprache zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet sind.
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de
Tel.: +49 30 18 615 0
Produkttyp : Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung:
Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Umsetzung in Deutschland:
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer :
Registrierungspflicht: Sie [Elektro- und Elektronik-Altgeräte] sind registrierungspflichtig, wenn Sie Hersteller im Sinne des ElektroG sind und die angebotenen Produkte als Elektrogeräte in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen. Registrierungspflicht bedeutet, dass Sie, bevor Sie Elektrogeräte in Verkehr bringen, mit dem Registrierungsbescheid die hierfür benötigte „Genehmigung“ besitzen müssen. Diese Verpflichtung besteht für jeden einzelnen Hersteller und im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG für jeden einzelnen Bevollmächtigten."
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Stiftung Elektro-Altgeräte Register
Tel: +49 911 766650
E-Mail: info@stiftung-ear.de
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Tel.: +49 228 993050
E-Mail: poststelle@bmu.bund.de
Umweltbundesamt
Tel.: +49 340 21032416
E-Mail: buergerservice@uba.de
Produkttyp : Batterien
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren
Umsetzung in Deutschland:
Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattGDV)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Im BattG-Melderegister zeigen Hersteller (Produzenten, Importeure etc.) von Batterien elektronisch ihre Marktteilnahme an. Die Gerätebatteriehersteller hinterlegen unter anderem das Rücknahmesystem, an dem sie beteiligt sind. Die Fahrzeug- und Industriebatteriehersteller geben an, welche zumutbare und kostenfreie Rückgabemöglichkeit für Vertreiber und Behandlungseinrichtungen eingerichtet wurde.
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
BatG-Melderegister
Tel.: +49 340 21032468
E-Mail: Batteriegesetz@uba.de
Produkttyp : Verpackungen und Verpackungsabfälle
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Umsetzung in Deutschland: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : "Registrierungspflicht für Hersteller/Erstinverkehrbringen.
Wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt (Hersteller/ Erstinverkehrbringer), muss bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Die Herstellereigenschaft knüpft dabei an das erstmalige gewerbsmäßige Inverkehrbringen oder Einführen nach Deutschland an und ist unabhängig von der Vertriebsmethode oder Handelsstufe (§ 3 Verpackungsgesetz (VerpackG))."
Weitere Informationen: Verpackungsregister
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Tel.: +49 228 993050
E-Mail: poststelle@bmu.bund.de
Umweltbundesamt
Tel.: +49 340 21032416
E-Mail: buergerservice@uba.de
Produkttyp : Funkanlagen
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung:
Richtlinie 2014/53/EU über die Bereitstellung von Funkanlagen
Umsetzung in Deutschland:
Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz - FuAG)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de
Tel.: + 49 30 18 6150
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tel.: +49 228 140
E-Mail: info@bnetza.de
Produkttyp : Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment (RoHS)
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Directive 2011/65/EU on the restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment
Umsetzung in Deutschland: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten , (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Tel.: +49 228 993050
E-Mail: poststelle@bmu.bund.de
Produkttyp : Ökodesign
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Richtlinie)
Umsetzung in Deutschland: Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - EVPG)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de
Tel.: + 49 30 18 6150
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Telefon: +49 30 81040
E-Mail: evpg@bam.de
Produkttyp : Aufzüge
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 2014/33/EU über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
Umsetzung in Deutschland: Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung - 12. ProdSV)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Die für den Nachweis der Konformität des Aufzugs nötigen Informationen und Unterlagen müssen in deutscher Sprache oder in einer Sprache, die von der Marktüberwachungsbehörde leicht verstanden werden kann, abgefasst sein.
Der Montagebetrieb hat dafür zu sorgen, dass dem Aufzug die Betriebsanleitung nach Anhang I Nummer 6.2 der Richtlinie 2014/33/EU in deutscher Sprache beigefügt ist.
Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass dem Sicherheitsbauteil für Aufzüge die Betriebsanleitung nach Anhang I Nummer 6.1 der Richtlinie 2014/33/EU in deutscher Sprache beigefügt ist.
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: +49 3018 5270
E-Mail: info@bmas.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Tel.: +49 231 90710
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
Produkttyp : Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen sowie die Abschrift der EU-Konformitätserklärung sind in deutscher Sprache abzufassen (§7 GasgeräteDG)
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: +49 3018 5270
E-Mail: info@bmas.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Tel.: +49 231 90710
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
Produkttyp : Spielzeug
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug
Umsetzung in Deutschland: Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) (2. ProdSV)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: +49 30 18 5270
E-Mail: info@bmas.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Tel.: +49 231 90710
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
Produkttyp : Maschinen
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen
Umsetzung in Deutschland: Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: +49 30 18 5270
E-Mail: info@bmas.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Tel.: +49 231 90710
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
Produkttyp : Geräuschemissionen im Freien betriebener Geräte und Maschinen
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 2000/14/EG über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen
Umsetzung in Deutschland: 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : "Ist die beigefügte EG-Konformitätserklärung nicht in deutscher Sprache ausgestellt, muss ferner die Kopie einer deutschen Übersetzung beigefügt sein." (§3)
Informationspflicht des Herstellers:
Der Hersteller bzw. sein Bevollmächtigter hat sowohl der zuständigen Landesbehörde (nur Hersteller mit Sitz in Deutschland) als auch der Europäischen Kommission eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für jeden Geräte- / Maschinentyp zu übermitteln. Die Einstellung der Maschinendaten durch den Hersteller in der KarLA-Datenbank genügt dieser nationalen Verpflichtung. Nach Registrierung als Hersteller können die Daten selbst eingeben werden.
Der europäischen Verpflichtung kann nachgekommen werden, indem die Eingabe ebenfalls selbst in der Noise Database selbst durchgeführt wird. Die Datenbank ist unter „EC Declaration of conformity“ zu finden.
Weitere Informationen: ZLS Richtlinienvertreter Outdoor
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
E-Mail: poststelle@bmu.bund.de
Tel.: +49 30 18 3050
Umweltbundesamt
Tel.: +49 340 2103 2416
E-Mail: buergerservice@uba.de
Produkttyp : Pyrotechnik
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 2013/29/EU über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt
Umsetzung in Deutschland: Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Tel.: +49 30 81040
E-Mail: evpg@bam.de
Produkttyp : Druckgeräte
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 2014/68/EU über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt
Umsetzung in Deutschland: Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: +49 30 18 5270
E-Mail: info@bmas.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Tel.: +49 231 90710
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
Produkttyp : Elektromagnetische Verträglichkeit
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit
Umsetzung in Deutschland: Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz - EMVG)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesnetzagentur
Referat 411 – EMV
Postfach: 8001, 55003 Mainz
Tel.: +49 6131 / 181240 oder +49 6131 / 181242
E-Mail 411.postfach@bnetza.de
Produkttyp : Explosivstoffe für zivile Zwecke
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 2014/28/EU über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke
Umsetzung in Deutschland: Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Tel.: +49 30 81040
E-Mail: evpg@bam.de
Produkttyp : Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: +49 3018 5270
E-Mail: info@bmas.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Tel.: +49 231 90710
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
Produkttyp : Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 2014/34/EU für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
Umsetzung in Deutschland: Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: +49 3018 5270
E-Mail: info@bmas.bund.de
Produkttyp : Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 2014/35/EU über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
Umsetzung in Deutschland: Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: +49 3018 5270
E-Mail: info@bmas.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Tel.: +49 231 90710
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
Produkttyp : Einfache Druckbehälter
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 2014/29/EU über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt
Umsetzung in Deutschland: Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: +49 3018 5270
E-Mail: info@bmas.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Tel.: +49 231 90710
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
Produkttyp : Sportboote und Wassermotorräder
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder
Umsetzung in Deutschland: Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder - 10. ProdSV)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Die EU-Konformitätserklärung ist in deutscher Sprache auszustellen. Jeder Hersteller hat dem Produkt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen nach Maßgabe des Satzes 2 im Eignerhandbuch in deutscher Sprache beim Inverkehrbringen beizufügen.
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: +49 3018 5270
E-Mail: info@bmas.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Tel.: +49 231 90710
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
Produkttyp : Seilbahnen
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Verordnung (EU) 2016/424 über Seilbahnen
Umsetzung in Deutschland:
- Baden-Württemberg Landesseilbahngesetz (LSeilbG-BW) (GBl. 2004, S. 10)
- Bayern Bayerisches Eisenbahn- und Seilbahngesetz (BayESG) (GVBl 2003, S. 598)
- Berlin Gesetz über Seilbahnen (Landesseilbahngesetz – LSeilbG) - Berlin (GVBl. 2004, S. 110)
- Brandenburg Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 1 BbgBO: Anwendungsbereich
- Bremen Gesetz über Seilbahnen für den Personenverkehr im Lande Bremen (Bremisches Seilbahngesetz - BremSeilbG) (Brem.GBl. 2004 S. 523)
- Hamburg Hamburgisches Seilbahngesetz (HmGVBl. 2004, S. 101)
- Hessen Hessisches Seilbahngesetz (HSeilbG) (GVBl. I 2006, 491)
- Mecklenburg-Vorpommern Landesseilbahngesetz (Mecklenburg-Vorpommern)
- Niedersachsen Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG) (Nds. GVBl. 2004, 658)
- Nordrhein-Westfalen Gesetz über die Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen (SeilbG NRW)
- Rheinland-Pfalz Landesseilbahngesetz R-P (BVBl 2004, S. 447)
- Saarland Gesetz Nr. 843 über Eisenbahnen und Seilbahnen (Amtsblatt 1967, S. 402)
- Sachsen Gesetz über Seilbahnen im Freistaat Sachsen (Landesseilbahngesetz – LSeilbG)
- Sachsen-Anhalt Seilbahngesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SeilbG LSA) (GVBl. LSA 2012, 526)
- Schleswig-Holstein Gesetz über Seilbahnen für den Personennahverkehr (Landesseilbahngesetz - LSeilbG) Schl.-H. (GVOBl. Schl.-H. 2007 S. 136)
- Thüringen Thüringer Bergbahn- und Parkeisenbahngesetz - ThürBPBahnG (GVBl. 2003 S. 309, GVBl. 2017 S. 90)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
keine Angaben
Produktinformationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Produktbestimmungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für den Nicht-Harmonisierten und den Harmonisierten Sektor.
Produkttyp : Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsmittel, Kultursubstrate
Name des Rechtsakts/Normen :
Düngemittelverordnung, 05.12.2012
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Siehe. § 5 Düngegesetz :
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Düngemittelüberwachung der Bundesländer
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Tel.: +49 30 1 85 290
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Produkttyp : Pflanzenschutzmittel
Name des Rechtsakts/Normen : Pflanzenschutzgesetz, 06.02.2012
Zweck und Anwendungsgebiet : Siehe §1 Pflanzenschutzgesetz
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Siehe § 28 Pflanzenschutzgesetz
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : Ja; Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Tel.: +49 30 1 85 290
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Produkttyp : Essig, Essigessenz
Name des Rechtsakts/Normen : Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz , 25.04.1972
Zweck und Anwendungsgebiet : Definitionen für Essig, Essigessenz und Weinessig; Regelungen für das Inverkehrbringen von Essig und Essigessenz
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : §§ 1, 2 und 4 dieser Verordnung
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Tel.: +49 30 185550
E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Tel.: +49 30 185290
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Produkttyp : Fruchtsaft, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, Kräuter- u. Früchtetee für Säuglinge und Kleinkinder
Name des Rechtsakts/Normen : Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke und Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge und Kleinkinder , 24.05.2004
Zweck und Anwendungsgebiet : Fruchtsaft, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, Kräuter- u. Früchtetee für Säuglinge und Kleinkinder
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Tel.: +49 30 185290
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Produkttyp : Weinbrand; weinähnliche, perlweinähnliche u. schaumweinähnliche Getränke und hieraus weiterverarbeitete alkoholhaltige Getränke
Name des Rechtsakts/Normen : Verordnung über bestimmte alkoholhaltige Getränke , 29.01.1998
Zweck und Anwendungsgebiet : Weinbrand; weinähnliche, perlweinähnliche u. schaumweinähnliche Getränke und hieraus weiterverarbeitete alkoholhaltige Getränke
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
Produkttyp : Milcherzeugnisse
Name des Rechtsakts/Normen : Verordnung über Milcherzeugnisse , 15.07.1970
Zweck und Anwendungsgebiet : Milcherzeugnisse
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Tel.: +49 30 185 290
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Internet: www.bmel.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Tel.: +49 30 185550
E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Produkttyp : Butter und andere Milchstreichfette
Name des Rechtsakts/Normen : Verordnung über Butter und andere Milchstreichfette , 03.02.1997
Zweck und Anwendungsgebiet : Butter, andere Milchstreichfette
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Tel.: +49 30 185 290
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Tel.: +49 3018 5550
E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Produkttyp : Margarine, Mischfetterzeugnisse
Name des Rechtsakts/Normen : Verordnung über Margarine- und Mischfetterzeugnisse , 31.08.1990
Zweck und Anwendungsgebiet : Margarine, Mischfetterzeugnisse
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Siehe hier
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Tel.: +49 30 185 290
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Produkttyp : Käse
Name des Rechtsakts/Normen : Käseverordnung , 24.06.1965
Zweck und Anwendungsgebiet : Käse
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Siehe hier
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Tel.: +49 030 185 290
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Produkttyp : Wein
Name des Rechtsakts/Normen : Weingesetz , 18.01.2011
Zweck und Anwendungsgebiet : Siehe §1 Weingesetz
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Tel.: +49 030 185 290
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Produkttyp : Diätetische Lebensmittel
Name des Rechtsakts/Normen : Verordnung über diätetische Lebensmittel , 28.04.2005
Zweck und Anwendungsgebiet : diätetische Lebensmittel
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Spätestens beim 1. Inverkehrbringen Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (§4a)
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Tel.: +49 30 185 29 0
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Produkttyp : Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen
Name des Rechtsakts/Normen : Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen , 13.11.2008
Zweck und Anwendungsgebiet : Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Spätestens beim 1. Inverkehrbringen Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (§2)
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Tel.: +49 30 185 29 0
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Produkttyp : Imprägniermittel in Aerosolpackungen für Leder- und Textilerzeugnisse, die für den häuslichen Bedarf bestimmt und nicht Erzeugnisse im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 LFGB sind
Name des Rechtsakts/Normen : Bedarfsgegenständeverordnung , 10.04.1992, § 1
Zweck und Anwendungsgebiet : Imprägniermittel in Aerosolpackungen für Leder- und Textilerzeugnisse, die für den häuslichen Bedarf bestimmt und nicht Erzeugnisse im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 LFGB sind
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Ist das Produkt in einem anderen EU-Mitgliedstaat legal hergestellt oder auf dem Markt? Wenn Ja, darf es auch in Deutschland vermarktet werden.
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
Bundesministerium für Gesundheit
Tel.: +49 30 184410
E-Mail: poststelle@bmg.bund.de
Produkttyp : Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Name des Rechtsakts/Normen :
Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse , 04.04.2016
Verordnung über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse , 27.04.2016
Zweck und Anwendungsgebiet : Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : §40 Tabakerzeugnisgesetz: z.T. Allgemeinverfügung durch Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erforderlich.
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : $40 Tabakerzeugnisgesetz: z.T. Allgemeinverfügung durch Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erforderlich
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
Bundesministerium für Gesundheit
Tel.: +49 30 184410
E-Mail: poststelle@bmg.bund.de
Produkttyp : Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Futtermittel, Lebensmittelzusatz-stoffe, Pflanzenschutzmittel, kosmetische Mittel
Name des Rechtsakts/Normen : Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) , 01.09.2005
Zweck und Anwendungsgebiet : Siehe LFGB §1 :
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Siehe §54 LFGB und §68 LFGB
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : z.T. Allgemeinverfügung oder Ausnahmegenehmigung bei Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ( www.bvl.bund.de ) beantragen
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
Bundesministerium für Gesundheit
Tel.: +49 30 184410
E-Mail: poststelle@bmg.bund.de
Produkttyp : Lebensmittel
Name des Rechtsakts/Normen :
Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV) , 23.06.1993
Aromenverordnung , 02.05.2006
Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln , 19.03.2010
Zweck und Anwendungsgebiet : Lebensmittel
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
Bundesministerium für Gesundheit
Tel.: +49 30 184410
E-Mail: poststelle@bmg.bund.de
Produkttyp : Bedarfsgegenstände
Name des Rechtsakts/Normen : Bedarfsgegenständeverordnung , 23.12.1997
Zweck und Anwendungsgebiet : Bedarfsgegenstände
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Ist das Produkt in einem anderen EU-Mitgliedstaat legal hergestellt oder auf dem Markt? Wenn Ja, darf es auch in Deutschland vermarktet werden.
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
Bundesministerium für Gesundheit
Tel.: +49 30 184410
E-Mail: poststelle@bmg.bund.de
Produkttyp : Chemikalien
Name des Rechtsakts/Normen : Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen , 28.08.2013
Zweck und Anwendungsgebiet : Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, ins besondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden : keine Angaben
Produktinformationen der Produktinformationsstelle für das Bauwesen (Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt))
Das Deutsche Institut für Bautechnik hat eine zentrale Funktion im Bauwesen: Mit seinen Zulassungen, Genehmigungen und Bewertungen gewährleistet es die Sicherheit von Bauwerken und unterstützt gleichzeitig die Entwicklung neuer Bauprodukte und Bauarten.
Nachfolgend finden Sie den Link zur Suchfunktion zu den Rechtsgrundlagen, Produktbestimmungen und Bekanntmachungen des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für den Nicht-Harmonisierten und den Harmonisierten Sektor. Erteilte Zulassungen, Bauartgenehmigungen und ETAs des DIBt finden Sie unter Zulassungsdownload.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zur Markteinführung von Investitions- & Konsumgütern sowie sonstigen Produkten stellt die Produktinfostelle für Investitions- & Konsumgüter sowie sonstige Produkte (PCP) hier zur Verfügung.
Urheber
- Gegenseitige Anerkennung von Produkten, die keinen Unionsspezifikationen unterliegen
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
11.12.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
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