Zuständigkeitsfinder
Bankkonten in der EU
Leistungsbeschreibung
Recht auf ein Basiskonto
Sie möchten oder müssen ein Bankkonto in Ihrem Heimatland oder einem anderen EU-Land eröffnen. Wenn Sie rechtmäßig in einem EU-Land wohnen, haben Sie Recht auf Eröffnung eines „Kontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen". Banken dürfen Ihren Antrag auf Eröffnung eines solchen Basiskontos nicht ablehnen , nur weil Sie nicht in dem Land leben, in dem die Bank ihren Sitz hat.
Weiterführende Informationen
Das Your Europe Portal liefert umfassende Informationen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Besitz eines Bankkontos in einem anderen Mitgliedstaat
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Your Europe Portal (Europäische Kommission)
Fachlich freigegeben am
22.04.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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