Zuständigkeitsfinder
Eintragung in die Architektenliste beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Garten- und Landschaftsarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsarchitektin", "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste der Landes-Architektenkammer eingetragen sind.
Zuständige Stelle
Architektenkammer Thüringen
Voraussetzungen
Sie besitzen die Berufsbefähigung nach dem Landes-Architektengesetz. Das Landes-Architektengesetz enthält differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (zum Beispiel betreffend den Ausbildungsabschluss). Es ist daher empfehlenswert, dass Sie rechtzeitig Kontakt mit der Architektenkammer aufnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Eintragung in die Architektenliste
- Personalausweis/ Meldebescheinigung
- Einzahlungsbeleg der Antragsgebühr
- Bachelor- und Masterzeugnis
- Nachweis der Fortbildungsstunden
- Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit
- Nachweis der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei ausländischen Abschlüssen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 150,00 - 300,00 EURVorkasse: neinhttps://architekten-thueringen.de/kammer/satzungen/
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: 4 - 8 Wochen
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 - 8 Wochen
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Architektenkammer Thüringen
Fachlich freigegeben am
11.03.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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