Bewilligung für die Entnahme und das Einleiten von Triebwasser bei oberirdischen Gewässern beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Turbinen eines Wasserkraftwerkes mittels Triebwasser antreiben möchten, können Sie dieses Triebwasser aus einem nahegelegenen oberirdischen Gewässer entnehmen und wieder einleiten. Dafür benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung der zuständigen Behörde. Normalerweise erhalten Sie eine Erlaubnis. In begründeten Ausnahmefällen können Sie stattdessen auch eine Bewilligung beantragen.

Eine Bewilligung räumt Ihnen das Recht zur Gewässernutzung ein. Im Unterschied zur Erlaubnis kann eine Bewilligung somit von der Behörde nicht jederzeit, sondern nur eingeschränkt widerrufen werden. Zudem schützt Sie eine Bewilligung vor den zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter.

Eine Bewilligung kann nur erteilt werden, wenn Ihnen die Durchführung Ihres Vorhabens ohne diese stärkere rechtliche Absicherung wirtschaftlich nicht zuzumuten ist.

In Ihrem Antrag auf eine Bewilligung machen Sie unter anderem folgende Angaben:

  • Begründung, warum für Ihr Vorhaben eine gesicherte Rechtsstellung nötig ist
  • Erläuterung des Zwecks und Plans Ihres Vorhabens

Zusätzlich legen Sie mit Ihrem Antrag verschiedene Unterlagen vor, zum Beispiel eine Bedarfsanalyse, Flurkarten und Lagepläne. Sie können vorab mit der Behörde klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

Die Bewilligung legt Art und Maß der Nutzung fest und ist befristet. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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