Zuständigkeitsfinder
Ersatzurkunde einer Approbation beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Grundlage für die Ausübung des tierärztlichen Berufes ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin (Tierärztliche Prüfung gemäß der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten oder als gleichwertig anerkannter tierärztlicher Ausbildungsnachweis). Darüber hinaus bedarf es einer gesonderten Berufszulassung, um in der Bundesrepublik Deutschland die Berufsbezeichnung "Tierärztin/Tierarzt" führen und den tierärztlichen Beruf ausüben zu dürfen. Diese Berufszulassung ist die Approbation. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation sind in der Bundes-Tierärzteordnung gesetzlich verankert. Wenn durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz die Approbationsurkunde ausgestellt wurde, kann eine Zweitschrift beantragt werden (Ersatzapprobationsurkunde).
Verfahrensablauf
- Antragstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen durch den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin
- Prüfung und Bearbeitung durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (gegebenenfalls Anforderung weiterer Unterlagen)
- Ausstellung der Zweitschrift der Approbation
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.
Voraussetzungen
Die Urkunde wurde durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz ausgestellt und es liegen keine Gründe gegen das Ausstellen der Zweitschrift vor.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Der Antrag erfolgt formlos.
- Nachweise über die Gründe des Erstellens der Ersatzapprobation
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
- Datum der Ausstellung der Approbation
Welche Gebühren fallen an?
Dienstanweisung Gebührenerhebung nach dem Zeitaufwand, §§ 1, 8 Abs. 4, 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Thüringer Verwaltungskostengesetz i. V. m. Nr. 1.4. der Anlage zu § 1 Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) im TLV
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 6 Wochen(Einzelfallprüfung)
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Der Antrag auf Erteilung einer Zweitschrift erfolgt formlos, inklusive Unterlagen.
Was sollte ich noch wissen?
Die erforderlichen Unterlagen beziehungsweise Nachweise sind in Urschrift, in amtlich beglaubigter Abschrift oder amtlich beglaubigter Ablichtung vorzulegen. Soweit diese nicht in deutscher Schrift ausgestellt sind, sind sie zusätzlich in amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
02.10.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.