Ersatzurkunde einer Approbation beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Grundlage für die Ausübung des tierärztlichen Berufes ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin (Tierärztliche Prüfung gemäß der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten oder als gleichwertig anerkannter tierärztlicher Ausbildungsnachweis). Darüber hinaus bedarf es einer gesonderten Berufszulassung, um in der Bundesrepublik Deutschland die Berufsbezeichnung "Tierärztin/Tierarzt" führen und den tierärztlichen Beruf ausüben zu dürfen. Diese Berufszulassung ist die Approbation. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation sind in der Bundes-Tierärzteordnung gesetzlich verankert. Wenn durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz die Approbationsurkunde ausgestellt wurde, kann eine Zweitschrift beantragt werden (Ersatzapprobationsurkunde).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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