Eintragung im Vermittlerregister als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Industrie- und Handelskammern führen als Registerstellen ein Vermittlerregister. In das Register müssen sich u. a. Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater eintragen lassen.
Sie dürfen erst dann tätig werden, wenn eine entsprechende Eintragung im Vermittlerregister vorliegt.

Angestellte, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken, müssen ebenfalls eingetragen werden.

Folgende Daten werden im Vermittlerregister erfasst:

  • Ihr Familienname und Vorname bzw. derjenige der gesetzlichen Vertreter mit Zuständigkeit für Vermittlungstätigkeiten und der eintragungspflichtigen Angestellten,
  • die Firma und Personenhandelsgesellschaften, in denen Sie als geschäftsführender Gesellschafter tätig sind,
  • Ihr Geburtsdatum bzw. das Geburtsdatum der eintragungspflichtigen Angestellten,
  • Ihre Erlaubnis
    • Finanzanlagenvermittler unter Angabe der Produktkategorie/-n, die Sie vermitteln dürfen
    • Honorar-Finanzanlagenberater unter Angabe der Produktkategorie/-n, zu denen Sie beraten dürfen
  • die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde und der zuständigen Registerbehörde
  • Ihre betriebliche Anschrift
  • Ihre Registrierungsnummer

Das Vermittlerregister ist - bis auf Geburtsdaten - online öffentlich einsehbar. Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit, vor allem Anlegern die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Die Recherche nach einem Eintragungspflichtigen kann unter Angabe des Namens oder der Registernummer von jedem vorgenommen werden. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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