Eichung beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie müssen die Eichung eines einzelnen Messgerätes oder mehrerer Messgeräte auf Einhaltung gesetzlich festgelegter Anforderungen durch eine Eichbehörde beantragen.

Geeicht werden können nur Messgeräte, wenn sie messtechnisch und ihrer Beschaffenheit nach, die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen nach der Mess- und Eichverordnung erfüllen.

Hält das Messgerät bei der eichtechnischen Prüfung die Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für eine weitere Eichfrist die Zulässigkeit der Verwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie zu Messungen im öffentlichen Interesse zum Ausdruck gebracht.

Die Eichbehörden prüfen Messgeräte

  • des Handels (zum Beispiel Waagen, Zapfsäulen an Tankstellen, Tankwagen für Mineralöl, Fahrpreisanzeiger in Taxis),
  • des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes (zum Beispiel Schallpegelmessgeräte, Dosimeter) und
  • der Polizei (zum Beispiel Atemalkoholmessgeräte, Radarmessgeräte).

Für die verschiedenen Messgerätearten gibt es unterschiedliche gesetzlich vorgeschriebene Eichfristen, die in der Mess- und Eichverordnung geregelt sind.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.