Zuständigkeitsfinder
Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Sofern die Betreuung Ihres Kindes im Schul- und Ferienhort nicht mehr erforderlich ist, sollten Sie das Kind abmelden.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Abmeldung schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Kinder in Hortbetreuung
Welche Unterlagen werden benötigt?
schriftliche Mitteilung (formlos)
Welche Gebühren fallen an?
kostenlos
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Abmeldung bis spätestens zum 20. des laufenden Monats einreichen. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt wird die Personalkostenbeteiligung auch für den Folgemonat in voller Höhe fällig.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fachlich freigegeben am
07.07.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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