Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen

Leistungsbeschreibung

Gemäß dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) müssen Personen, die als Prostituierte oder als Prostituierter tätig sind oder beabsichtigen, eine solche Tätigkeit aufzunehmen, eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Eine gesundheitliche Beratung wird durch eine dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zugehörige Behörde angeboten.

Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der zu beratenen Person und soll insbesondere Fragen

  • der Krankheitsverhütung,
  • der Empfängnisregelung,
  • der Schwangerschaft und
  • der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs

beinhalten.

Das Gespräch ist vertraulich. Das heißt, es werden keine Informationen weitergegeben. Falls Sie nicht gut deutsch sprechen, kann ein Dolmetscher oder eine Sprachmittlung dabei sein oder angerufen werden, die für Sie übersetzt. Auch dann bleibt das Gespräch vertraulich. Die Beratung wird ausschließlich in Präsenz durchgeführt und ist kostenfrei. Im Anschluss an die Beratung wird Ihnen eine Bescheinigung über die Teilnahme ausgestellt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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