Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie als Führer eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs, beispielsweise eines

  • Batterieelektrofahrzeugs;
  • Brennstoffzellenfahrzeugs oder
  • aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs (Plug-In-Hybrid mit mindestens 40 km Reichweite rein elektrisch),

können Bevorrechtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr gemäß Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in Anspruch nehmen, wenn Ihr Fahrzeug mit einer eine E-Plakette gekennzeichnet ist, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.

Die Plakette wird auf Antrag von einer vom Antragsteller aufgesuchten Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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