Zuständigkeitsfinder
Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz führen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Thüringen, im Rahmen der fischereilichen Hege, Aale in Gewässer einsetzen, müssen Sie über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen, das sogenannte Besatzbuch.
Die Aufzeichnungen müssen Sie sofort schriftlich vornehmen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorlegen.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
Referat 47: Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Besucheradresse:
Max-Reger-Straße 4-8
99096 Erfurt
Telefon: +49 (361) 57-4191567
Zuständige Stelle
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
Referat 47: Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Besucheradresse:
Max-Reger-Straße 4-8
99096 Erfurt
Telefon: +49 (361) 57-4191567
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ihre Aufzeichnungen müssen mindestens jeweils Angaben zum Besatzgewässer, Zeitpunkt, zu Herkunft, Stückzahlen und Gewicht der besetzten Fische enthalten.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufbewahrungsfrist: 5 JahreDie Eintragungen müssen Sie ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Eintragung für mindestens fünf Jahre aufbewahren.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
Fachlich freigegeben am
01.07.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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