Berufsausbildung - Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren, steht am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle abgenommen.

Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein.

Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und Prüfungsverfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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