Zuständigkeitsfinder
Berufsausbildung - Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren, steht am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle abgenommen.
Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein.
Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und Prüfungsverfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis.
Verfahrensablauf
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle.
Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen von der zuständigen Stelle errichteten Prüfungsausschuss.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG sind die Prüfungsausschüsse der zuständigen Stellen.
Für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen ist zuständig das
Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation
Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Telefon: 0361 57 4176 716
Fax: 0361 57 4176 799
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung ergeben sich aus den §§ 43-46 BBiG.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Formular „Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/ Umschulungsprüfung“
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Ausbildungsnachweis
- ausgefülltes Formular „Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags“
Welche Gebühren fallen an?
Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende grundsätzlich gebührenfrei.
Gebühren für den Ausbildungsbetrieb:
Gebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Verwaltungskostenverzeichnis 2.2. Berufsausbildung
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anmeldeschluss liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
1 Monat
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formular „Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/ Umschulungsprüfung“
Formular „Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags“
Die Formulare werden hier in Kürze beschreibbar zur Verfügung gestellt.
Bis dahin wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:
Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation
Referat 11 Personal, Aus- und Fortbildung
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Telefon: 0361 57 4176 777
Fax: 0361 57 4176 799
E-Mail: poststelle@tlbg.thueringen.de
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Fachlich freigegeben am
30.07.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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