Zuständigkeitsfinder
Entschädigung für die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss beantragen
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle errichtet einen Berufsbildungsausschuss. Dieser wird in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung unterrichtet und gehört. Die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss ist ehrenamtlich. Unter einer ehrenamtlichen Tätigkeit versteht man eine unentgeltliche Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Als Mitglied in einem Berufsbildungsausschuss erhalten Sie für Ihren Aufwand eine Entschädigung für:
- bare Auslagen
- Zeitversäumnis.
- Kilometergeld für PKW.
Die Entschädigung dient dem Ersatz von Auslagen, die Ihnen für Fahrtkosten, zusätzliche Verpflegung und eventuell notwendig gewordene Übernachtungen entstanden sind. Fahrtkosten erstattet für Fahrten mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zwischen Ihrer Wohnung oder Ihrem Arbeitsplatz und dem Ort, an dem die Sitzung oder eine sonstige Veranstaltung des Berufsbildungsausschusses stattfindet.
Die Entschädigung für Zeitversäumnis wird pro Sitzung pauschal berechnet. Sie erhalten nur eine Entschädigung für Zeitversäumnis, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherren kein Gehalt für die aufgewandte Zeit erhalten.
Die Höhe der Entschädigung setzt die zuständige Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde fest.
Verfahrensablauf
- Antrag inkl. Nachweise und Belege wird eingereicht
- Antrag wird geprüft
- Entschädigung wird bewilligt
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den für Ihre Berufsgruppe zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.
Voraussetzungen
- Sie sind Mitglied oder stellvertretendes Mitglied im Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
- Sie haben an einer Sitzung des Berufsbildungsausschusses teilgenommen
- Ihnen entstehen aufgrund Ihrer Teilnahme im Berufsbildungsausschuss bare Auslagen, Zeitversäumnisse oder Kosten aufgrund der Fahrt
- Und/ oder: Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn keine Fortzahlung Ihres Gehaltes für die Dauer der Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis/Beleg über Barauslagen
- Für Zeitversäumnisse: abhängig von Ihrer zuständigen Stelle/IHK Zeitnachweise, falls diese keine Pauschalen ansetzt
- Eigenauskunft über gefahrene Kilometer bei Fahrtkosten mit PKW
Welche Gebühren fallen an?
Der Antrag ist kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag und die Nachweise müssen bis zum 31.12. des Jahres vorliegen, in dem Sie im Berufsbildungsausschuss tätig waren.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 WochenBei vollständig vorliegendem Antrag
Rechtsgrundlage
- § 77 Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Errichtung
Bemerkung: zuzüglich der Entschädigungsregelung der zuständigen Stelle aus der sich die Entschädigungshöhe ergibt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung oder unterstützt Sie bei der Nutzung von Onlineverfahren.
Urheber
IHK Ostthüringen zu Gera
Fachlich freigegeben am
22.12.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.