Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII beantragen

Leistungsbeschreibung

Sollte Ihr Kind an einer seelischen Behinderung leiden, haben Sie die Möglichkeit, Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) zu beantragen.

Damit soll verhindert werden, dass die Teilhabe Ihres Kindes am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt wird.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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