Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in einem anderen EU- Mitgliedstaat als international Schutzberechtigte/r anerkannt sind und dort seit mindestens zwei Jahren studieren, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung Ihres Studiums in Deutschland erhalten. 
 Die Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer des Studienteils erteilt, der in Deutschland durchgeführt wird. 
 Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums grundsätzlich eine Beschäftigung bis zu 120 Tagen oder 240 halben Tagen im Jahr sowie studentische Nebentätigkeiten ausüben. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.