Feuerbestattungsanlagen Inbetriebnahme anzeigen

Leistungsbeschreibung

Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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