Zuständigkeitsfinder
Ausnahmegenehmigung Eingriff an Öko-Tieren beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein zertifiziertes Öko-Unternehmen sind und Eingriffe an Ihren Tieren (Entfernung der Hornknospen bei Kälbern, Schwänze kupieren von Lämmern) vornehmen möchten, dann benötigen Sie vor dem Eingriff die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese überprüft die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung über ihre Kontrollstelle bei der zuständigen Stelle:
- Formular bei Kontrollstelle anfordern
- Formular ausfüllen und unterschreiben
- an Kontrollstelle senden
- Kontrollstelle prüft und bestätigt Angaben und leitet Antrag an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter
- TLLLR bescheidet Antrag und sendet Bescheid an Unternehmer und Kopie an Kontrollstelle
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kontrollstelle.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 / Öko-Kontrolle
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Voraussetzungen
- Eingriffe müssen begründet werden (Verbesserung der Gesundheit, des Wohlbefindens oder der Hygienebedingungen der Tiere oder wenn die Arbeitssicherheit anderenfalls gefährdet wäre)
- Eingriffe müssen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden
- jegliches Leid der Tiere ist auf ein Minimum zu begrenzen, indem angemessene Beruhigungs-, Betäubungs (Lokalanästhesie)- und langwirkende Schmerzmittel verabreicht werden
- Eingriff darf nur im angemessenen Alter vorgenommen werden (Enthornung Kälber höchsten 6 Wochen alt, kupieren Lämmer höchstens 8 Tage alt)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Antrag
- ggf. Bescheinigung Tierarzt
Welche Gebühren fallen an?
Der Bescheid ist kostenpflichtig gemäß der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL).
- Entfernung der Hornknospen je Tier 3,- Euro, jedoch mindestens 75,- Euro
- sonstige Eingriffe je Tier 1,- Euro, jedoch mindestens 75,- Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtzeitig mit Geburtsplanung (zur Entfernung der Hornknospen dürfen Kälber höchsten 6 Wochen alt / beim kupieren Lämmer höchstens 8 Tage alt sein)
Bearbeitungsdauer
4 bis 8 Wochen
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Naumburger Straße 98, 07743 Jena schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Formular, kein Onlinedienst
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachlich freigegeben am
24.11.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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