Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

Leistungsbeschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen. Folgende Voraussetzungen gibt es:

  • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel: 
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilfe
  • BAföG
  • Grundsicherung
  • oder Sie sind taubblind
  • oder Sie empfangen Blindenhilfe.

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie außerdem als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des regulären Beitrags überschreiten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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