Zuständigkeitsfinder
Führung ausländischer Hochschulgrade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen
Leistungsbeschreibung
Inhabern ausländischer Hochschulgrade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen, die ihren Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Thüringen haben, werden Rechtsauskünfte und auf Antrag eine kostenpflichtige, schriftliche Serviceauskunft zur Führbarkeit der ausländischen Bezeichnung erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Fachlich freigegeben am
11.04.2013
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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